Die Gemeinde Windisch unterstützt Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch, deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen, mit vergünstigten Tarifen.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt frühestens ab dem Monat, in welchem der Antrag eingereicht wird. Der Antrag ist jeweils für ein Schuljahr gültig, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Die finanzielle Unterstützung wird quartalsweise nach Bezug der Leistung ausbezahlt. Für die Auszahlung sind der Abteilung Finanzen die Rechnung der Leistungserbringerin (Kita) und die Zahlungsquittung zuzusenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Windisch.
Die Betreuung in Kindertagesstätten und Horten wird von der Stadt Brugg einkommensabhängig unterstützt, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf beziehungsweise Ausbildung zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Brugg.
Windisch
Brugg