Vergünstigungen der Gemeinde Windisch

Die Gemeinde Windisch unterstützt Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Windisch, deren Kinder ebenfalls in Windisch wohnen, mit vergünstigten Tarifen.


Die finanzielle Unterstützung erfolgt frühestens ab dem Monat, in welchem der Antrag eingereicht wird. Der Antrag ist jeweils für ein Schuljahr gültig, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.


Die finanzielle Unterstützung wird quartalsweise nach Bezug der Leistung ausbezahlt. Für die Auszahlung sind der Abteilung Finanzen die Rechnung der Leistungserbringerin (Kita) und die Zahlungsquittung zuzusenden.